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Die Sache mit der Krankenversicherung in Deutschland

Inzwischen sollte es sich überall herumgesprochen haben, daß es seit April 2007 ein neues Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Jeder der in Deutschland lebt, muß eine Krankenversicherung haben und im Gegenzug müssen die Krankenversicherungen einen natürlich auch aufnehmen.

Das ist günstig für Heimkehrer aus dem Ausland, bauch man sich doch jetzt keine allzu großen Gedanken mehr über die medizinische Versorgung während des Aufenthalts in Deutschland zu machen.

Es gibt nun quasi 3 Möglichkeiten nach der Rückkehr aus dem Ausland wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden:

Letzteres habe ich gerade im Selbstversuch getestet: Ich kam also aus dem Ausland (Philippinen) zurück, nachdem ich mich im Oktober letzten Jahres abgemeldet hatte und für die Philippinen eine Langzeit- Auslandskrankenversicherung hatte. Jetzt nach meiner Rückkehr, muss mich die Krankenkasse, die als letztes für mich zuständig war, wieder aufnehmen.

Ich habe mich diesmal auch nicht arbeitslos gemeldet und habe um Aufnahme als freiwilliges Mitglied gebeten. Daraufhin kam ein langer Fragebogen um seitens der Versicherung festzustellen, dass sie auch wirklich zuständig sind. Nach zwei kurzen Rückfragen und Telefongesprächen haben wir dann am Samstag endlich unsere Karten gekriegt. Rückwirkend versichert seit dem Tag unserer Einreise am 15. April.

Fazit: Es ist nicht erforderlich während des Auslandsaufenthaltes die Krankenversicherung in Deutschland weiter zu bezahlen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will kann auch eine Anwartschaft beantragen (kostet ca. 56 Euro im Monat aber auch das ist nicht wirklich erforderlich.

Um freiwilliges Mitglied in der GKV zu werden, darf man zwischenzeitlich nicht bei einer anderen, insbesondere privaten Krankenversicherung, versichert gewesen sein.

Wichtig: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wer für längere Zeit ins Ausland will, sollte sich von seiner Krankenkasse beraten (aber nicht über’s Ohr) hauen lassen.

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